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Urheber: Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
Am 8. Juli 1948 wurde in der Stadt Eisenach in Thüringen die „Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche“ (VELKD) in Deutschland gegründet: ein Zusammenschluss der lutherischen Landeskirchen in Deutschland und die Nachfolgeorganisation des Rats der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist eine der acht Mitgliedskirchen. Die Herbstsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschloss den Beitritt als Gliedkirche zur VELKD schon im Herbst 1947. Leitender Bischof der VELKD war unter anderem Hans Meiser, bayerischer Landesbischof, trieb die Gründung der VELKD maßgeblich voran und war zeitweise ihr Leitender Bischof. Auch gegenwärtig ist der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Johannes Friedrich zugleich Leitender Bischof der VELKD
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Urheber: Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
Lizenz: Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
Originaldatei: http://www.velkd.de/
Urheber: Evangelische Kirche Deutschlands (EKD)
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als eine Gemeinschaft von mehreren selbständigen evangelischen Landeskirchen gegründet. Die „Kirchenversammlung“ von Treysa in Hessen (27.-31. August 1945), an der u.a. auch der damalige bayerische Landesbischof Hans Meiser teilnahm, verabschiedete eine „Vorläufige Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Wichtig waren die Festlegung eines neuen Namens, der die Kirche selbst nicht mehr als „deutsch“ bezeichnete (im Gegensatz zur „Deutschen Evangelischen Kirche“ bis 1945) und die Einsetzung eines Rates, der u.a. eine endgültige Ordnung der EKD vorbereiten sollte. Zur endgültigen Gründung kam es im Juli 1948 auf der Eisenacher Kirchenversammlung. Dies war die Basis für den Neuaufbau der evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche Deutschland steht für die „besondere Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland“, in der die eine Landeskirche die andere bei Bedarf unterstützt. Eine der heute insgesamt 22 Mitgliedskirchen ist von Anfang an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB).
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Urheber: Evangelische Kirche Deutschlands (EKD)
Lizenz: Evangelische Kirche Deutschlands (EKD)
Originaldatei: http://www.ekd.de
Urheber: Bundesarchiv, Bild 147-0739 / CC-BY-SA
Am 21. Juni 1948 wurde in Westdeutschland eine neue Währung eingeführt: die Deutsche Mark (DM). Die Deutsche Mark löste die vorherige Währung, die Reichsmark, ab. Das beflügelte auch die Bayerische Gemeindebank, den Verband bayerischer Sparkassen. Nach der Währungsreform war sie verstärkt als Finanzpartner der Sparkassen und Kommunen gefordert. Die Regierung erhoffte sich parallel zur Währungsreform den Aufbau einer funktionsfähigen, stabilen Marktwirtschaft.
Fotographie einer Umtauschstelle mit Reichsmark-Bündeln auf den Schreibtischen
Urheber: Bundesarchiv, Bild 147-0739 / CC-BY-SA
Lizenz: „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ABundesarchiv_Bild_147-0739%2C_W%C3%A4hrungsreform%2C_Umtauschstelle.jpg
Am 1. September 1948 arbeitete der Parlamentarische Rat unter seinem Präsidenten Konrad Adenauer das „Grundgesetz“ für Deutschland aus. Das Grundgesetz war die rechtliche und politische Grundordnung für die neue „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen. Aufgrund der schrecklichen Erfahrungen im Nationalsozialismus kam den im Grundgesetz verankerten Grundrechten besonders viel Bedeutung zu. So stand die Menschenwürde an erster Stelle, aber auch die Meinungsfreiheit oder die freie Wahl von Glauben oder Beruf waren wichtige Eckpfeiler. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, am 24. Mai 1949 trat es in Kraft: die „Bundesrepublik Deutschland“ war geboren.
Präambel des Grundgesetzes für die Budnesrepublik Deutschland
Lizenz: Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Preamble_Grundgesetz.jpg
Urheber: Bundesarchiv, Bild 183-19000-3301 / Zühlsdorf / CC-BY-SA
Frankreich, Großbritannien, die USA und die Sowjetunion waren als Siegermächte aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen. Sie teilten Deutschland in vier Besatzungszonen auf. Frankreich, England und die USA besetzten dabei ihre Zonen im westlichen und südlichen Teil Deutschlands, die Sowjetunion besetzte den östlichen Teil. Auf dem Gebiet der „Sowjetischen Besatzungszone“ gründeten Politiker unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) auf Betreiben der Sowjetunion am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik, nachdem zuvor im Westen die Bundesrepublik Deutschland gegründet worden war. Die DDR verstand sich als der „erste sozialistische Staat der Arbeiter und Bauern“ auf deutschem Boden; der Aufbau des Sozialismus war sein erklärtes Ziel.
Wilhelm Pieck (links) und Otto Grotewohl (rechts) bei Gründung der Demokratischen Republik Deutschlands
Urheber: Bundesarchiv, Bild 183-19000-3301 / Zühlsdorf / CC-BY-SA
Lizenz: „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-19000-3301,_Berlin,_DDR-Gründung,_Wahl_Pieck,_Grotewohl.jpg
Urheber: Kopie im Archiv Helms
Am 23. Mai 1949 war die Bundesrepublik Deutschland gegründet worden. Damit war West-Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg politisch neu organisiert. Basis für diese Organisation war das Grundgesetz, das einen parlamentarisch-demokratischen Bundesstaat mit einem Zweikammer-Parlament (Bundesrat und Bundestag) konstituierte. Am 14. August 1949 wurde der erste Bundestag gewählt. Nach dem Grundgesetz sind seine Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die CDU ging als Siegerin aus der Wahl hervor und stellte mit ihrem Parteivorsitzenden Konrad Adenauer den ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.
Fotografie des Wahrscheins zur Bundestagswahl 1949
Urheber: Kopie im Archiv Helms
Lizenz: Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ARSF_Bundestagwahlzettel_1949.jpg
Urheber: Bundesarchiv, B 145 Bild-F078072-0004 / CC-BY-SA
Am 15. September 1949 wurde Konrad Adenauer (1876-1967) zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Der rheinische Katholik – er war in Köln geboren - prägte als Bundeskanzler und CDU-Chef maßgeblich die politische Ausrichtung der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit. Er setzte dabei auf eine Westbindung, verbunden mit der Europäischen Einigung und mit der Eingliederung in das westliche Verteidigungsbündnis, die NATO. Gegen Widerstand auch innerhalb der eigenen Partei setzte er das System der Sozialen Marktwirtschaft durch.
KonradAdenauer auf dem Boden vor Bücherschrank sitzend und lesend
Urheber: Bundesarchiv, B 145 Bild-F078072-0004 / CC-BY-SA
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Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F000656-0038,_Rhöndorf,_Konrad_Adenauer,_lesend.jpg
Urheber: Bundesarchiv, Bild 183-30562-0001 / CC-BY-SA
Der Warschauer Pakt war ein Militärbündnis, das acht Staaten des Ostblocks im Jahr 1955 schlossen: Albanien, die UdSSR, Bulgarien, die DDR, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei und Ungarn. Sie verständigten sich darauf, weitgehend auf eigene, nach außen (also andere Länder betreffende) gerichtete politische Entscheidungen zu verzichten und sich gegenseitig im Ernstfall zu unterstützen. Sie unterzeichneten den Warschauer Pakt am 14. Mai 1955. Das vor allem gegen die NATO gerichtete Bündnis bestand bis zum 1. Juli 1991.
Fotographie der Vertragsunterzeichnung in Warschau mit dem stellvertretenden Staatsratsvorsitzenden der DDR, Otto Grotewohl im Vordergund.
Urheber: Bundesarchiv, Bild 183-30562-0001 / CC-BY-SA
Lizenz: „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-30562-0001,_Warschauer_Konferenz,_Grotewohl_unterzeichnet.jpg
Hermann Dietzfelbinger (1908-1984) wurde im Jahr 1955 zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Aus theologischen Gründen lehnte er die Einführung der Frauenordination ab. Dies wäre, so glaubte er, ein „Schritt in die falsche Richtung“, der auch den ökumenischen Dialog mit anderen Kirchen, die sich Derartiges zu jener Zeit überhaupt nicht vorstellen konnten, behindern würde.
Fotografie von Hermann Dietzfelbinger
Lizenz: LKAN
Ab dem Jahr 1958 konnten Frauen als Vertreterinnen des Kirchenvolks in die Synode gewählt werden. Dies war ein wichtiger Schritt innerhalb des seit Jahren währenden Kampfes der bayerischen Theologinnen, um volle Gleichberechtigung im kirchlichen Leben.
Urheber: Wolf, Helmut J. / Bundesarchiv, Bild 173-1321 / CC-BY-SA
Nachdem auf Betreiben der Sowjets im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet worden war, wollten diese ihren Machtbereich noch mehr von westlichen Ländern abschirmen. Doch viele Menschen in der DDR fühlten sich unter der kommunistischen Regierung nicht wohl und flüchteten in den Westen. Dies war in diesen Jahren nur noch über das geteilte Berlin möglich, das formell-besatzungsrechtlich zu keinem der beiden deutschen Staaten gehörte, weshalb in den 1950er Jahren dort die Sektorengrenzen noch nicht so komplett abgeriegelt waren wie zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Da ließ die DDR-Regierung am 13. August 1961 eine Mauer um die Westsektoren Berlins bauen. Diese Mauer trennte nun Ost- und Westberlin bis zum 9. November 1989. Der Versuch, sie zu überwinden, um vom Osten in den Westen zu flüchten, war lebensgefährlich – in den 28 Jahren der Berliner Mauer gab es rund 200 Todesopfer.
Mauerbau, Aufstellen von Betonblöcken mit einem Kran hinter Stacheldraht
Urheber: Wolf, Helmut J. / Bundesarchiv, Bild 173-1321 / CC-BY-SA
Lizenz: „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ABundesarchiv_Bild_173-1321%2C_Berlin%2C_Mauerbau.jpg
Urheber: dpa
Die Nürnberger Pfarrer Hermann von Loewenich, Kurt Hofmann und Werner Schanz gründeten am 20. November 1967 die „Aktionsgemeinschaft für evangelische Erneuerung“ (AEE). Die Gemeinschaft setzte sich für offene Meinungsbildung und demokratische Mitverantwortung in der Kirche ein, wandte sich gegen das „Festhalten am Alten“ durch die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und unterstützte die bayerischen Theologinnen in ihrem Kampf um Gleichberechtigung der Frauen in der Kirche. Am 4. Dezember 1967 benannte sich die Gruppe in „Arbeitskreis evangelische Erneuerung“ (AEE) um. Im März 1968 berief der Vorstand zur eigentlich konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises ein, anlässlich derer bereits 180 Personen ihren Beitritt erklärten. 2008 beging der AEE sein vierzigjähriges Bestehen.
Im Jahr 1969 konnten die bayerischen Theologinnen einen kleinen Fortschritt im Kampf um ihren Platz in der Kirche verzeichnen: Nach dem „Erlanger Fakultätsgutachten“ war die Frauenordination aus theologischer Hinsicht zulässig. Praktisch wurde diese Erkenntnis aber noch nicht umgesetzt. Gegner befürchteten noch immer eine „Überforderung der Frau“ und einen „Rückschritt für die Ökumene“.
Die „Kritische Begleitung der Synode“ (KRIBS) war ein Zweig des „Arbeitskreises Evangelische Erneuerung“. Bei der Frühjahrssynode im Jahr 1969 in Bayreuth demonstrierten ihre Mitglieder für die Frauenordination und verteilten Flugblätter an die Synodalen zum Thema „Demokratisierung der Kirche“. Synodalpräsident Karl Burkhardt lud daraufhin zu einer Aussprache zwischen der kirchlichen Reformbewegung und der Landessynode ins Bayreuther Gemeindehaus ein.
Am 1. Januar 1972 trat die Kirchenverfassung vom 10. September 1971 in Kraft, die neue Akzente vor allem in den Abschnitten über die Kirchengliedschaft, das Amt des Pfarrers im Verhältnis zu den anderen kirchlichen Mitarbeitern, den Dekanatsbezirk als eigenständige "mittlere Ebene", die besonderen Arbeitsbereiche und Arbeitsformen und in der Beschreibung des Amtes des Landesbischofs setzte, im Übrigen aber eine behutsame Fortentwicklung der Verfassung von 1920 darstellte. Die Verfassung wurde in der Synodalperiode 1966/72 in einem mehrjährigen Prozess auf breiter Grundlage erarbeitet. Wesentliche Teile waren Gegenstand der synodalen Beratungen und Beschlüsse. Auch die kirchliche Öffentlichkeit war einbezogen: Es gab ein Anhörungsverfahren auf der Landessynodaltagung 1970, bei der einzelne Kirchenmitglieder oder ganze Vereinigungen zum Entwurf Stellung nehmen konnten.
Johannes Hanselmann (1927-1999) wurde im Jahr 1975 zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) gewählt. Während seiner Zeit als Bischof (1975-94) verstand er sich als „Mann der Mitte“, der zwischen den Fronten vermitteln konnte, ob es nun um den Schutz des ungeborenen Lebens, die Nachrüstungsdebatte oder den Ost-West-Konflikt ging. 1987 wurde er zum Präsidenten des Lutherischen Weltbundes gewählt. Dort engagierte er sich vor allem für die Verständigung mit der römisch-katholischen Kirche, ging aber auch (welt-)politischen Fragen nie aus dem Weg.
Fotografie von Johannes Hanselmann
Landesbischof Johannes Hanselmann stand im Gegensatz zu seinem Vorgänger Dietzfelbinger den bayerischen Theologinnen positiv gegenüber. Mit Hanselmann an der Spitze führte die ELKB die Frauenordination als vorletzte Landeskirche in Deutschland ein (die letzte Landeskirche war Schaumburg-Lippe 1991).
Bei der Herbstsynode im Jahr 1975 wurde ein Gesetz verabschiedet, das bayerischen Theologinnen sämtliche Rechte nach dem Pfarrergesetz einräumt. Sie hatten nun das Recht, die Ordination zu erhalten. So waren sie in der Lage, als Pfarrerin zu arbeiten. Bis Ende 1976 wurden 14 bayerische Theologinnen ordiniert.
Urheber: Lear 21 at en.wikipedia
Am 9. November 1989 wurde die Mauer in Berlin geöffnet, das politische System der DDR brach zusammen. Am 3. Oktober 1990 traten die Länder der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit war Deutschland wiedervereint und die deutsche Teilung, die über vierzig Jahre angedauert hatte, beendet.
Menschen stehen nach historischem Mauerfall auf der Berliner Mauer. Im Hintergrund befindet sich das Brandenburger Tor
Urheber: Lear 21 at en.wikipedia
Lizenz: „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Thefalloftheberlinwall1989.JPG
Urheber: Abeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE)
1989 gab der „Arbeitskreis Evangelische Erneuerung“ (AEE) eine Programmschrift heraus, die der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern „Sieben Wegweiser für eine offene Kirche“ aufzeigte. Der AEE empfahl darin unter anderem, dass die Kirche sich vor allem um den Einsatz anderer und weniger um sich selbst bemühen sollte. Der AEE hob auch die Geschwisterlichkeit hervor, die wichtiger sei als der Hierarchie-Gedanke, und ermahnte, die Bibel zwar ernst aber nicht wörtlich zu nehmen. Dazu nannte sie die Reformation der Kirche einen fließenden, fortlaufenden Prozess – es handele sich nicht um ein Kapitel, das irgendwann abgeschlossen sei.
Logo des Arbeitskreises Evangelische Erneuerung (AEE)
Urheber: Abeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE)
Lizenz: Abeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE)
Originaldatei: Abeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE)
Im Jahr 1994 wurde Hermann von Loewenich zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Als junger Pfarrer (1967/68) hatte von Loewenich den „Arbeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE)“ mitbegründet, der sich für die bayerischen Theologinnen und die Ordination von Frauen einsetzte. Als Landesbischof von Bayern war er bis 1999 im Amt.
Fotografie von Hermann von Loewenich
Lizenz: dpa
Eine umfassende Überprüfung der Verfassungsstrukturen in den 1990er Jahren führte zur Novelle der Kirchenverfassung vom 6. Dezember 1999. Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 wurde unter anderem das kirchliche Mitgliedschaftsrecht neu geordnet, der seit 1993 bereits erprobungsweise zugelassene Laienvorsitz im Kirchenvorstand ermöglicht, die Amtsbezeichnung "Regionalbischof/Regionalbischöfin" für die bisherigen Kreisdekane eingeführt und die Amtszeitbegrenzung für den Landesbischof (einmalige Wahl für zwölf Jahre) und die weiteren Mitglieder des Landeskirchenrates (Wahl für zehn Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl) bestimmt.
Urheber: Presse.Nordelbien at Flickr.com
Von 1985 bis 1991 leitete Johannes Friedrich als Propst die Evangelische Gemeinde deutscher Sprache zu Jerusalem. Stark prägte ihn die Herausforderung, an einem Ort mit 36 anderen christlichen Konfessionen Ökumene zu gestalten und im Dialog mit christlichen und muslimischen Palästinensern und jüdischen Israelis die gemeinsamen Wurzeln wie auch die Unterschiede der Religionen zu thematisieren. In kirchenleitender Verantwortung in Landessynode und Landessynodalausschuss wirkte Friedrich ab 1996 an zahlreichen Entscheidungen der Synode maßgeblich mit, so etwa bei der Zustimmung zur lutherisch-katholischen "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" oder beim Schwerpunktthema "Christen und Juden". Am 24. April 1999 wurde Friedrich von der Landessynode zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Als Catholica-Beauftragter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und ab 2005 als Leitender Bischof der VELKD prägte er die Ökumene und den Dialog. Von 2003 bis 2013 gehörte Friedrich dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Seine Amtszeit als Landesbischof in der bayerischen Landeskirche endete nach 12 Jahren im Oktober 2011.
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Urheber: Deutsches Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK / LWB)
Die Lehre von der Rechtfertigung hatte für die lutherische Reformation des 16. Jahrhunderts zentrale Bedeutung. Sie galt ihr als der „erste und Hauptartikel“, der zugleich „Lenker und Richter über alle Stücke christlicher Lehre“ sei. Da die Rechtfertigungslehre für die lutherische Tradition jenen besonderen Stellenwert bewahrt hat, nahm sie auch im offiziellen lutherisch-katholischen Dialog an einen wichtigen Platz ein. Die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung „allein aus Gnade“ zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB), der römisch-katholischen Kirche und dem Weltrat methodistischer Kirchen ausdrückt. Am Reformationstag, dem 31. Oktober 1999, unterzeichneten Kardinal Edward Idris Cassidy, der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und der Präsident des Lutherischen Weltbundes, Christian Krause, in der evangelischen St. Anna-Kirche in Augsburg die Erklärung.
Altes Logo des Lutherischen Weltbundes, genutzt zwischen den 80er Jahren und ca. 2013
Urheber: Deutsches Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK / LWB)
Lizenz: Deutsches Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK / LWB)
Originaldatei: http://www.lutheranworld.org/content/resource-lwf-logo-visual-identity-guidelines
Urheber: ELKB/Rost
Im November des Jahres 2000 wurde Susanne Breit-Keßler (geboren am 11. März 1954 in Heidenheim an der Brenz) zur ersten bayerischen Regionalbischöfin ernannt. Von 1. Dezember 2003 bis zum 31.Oktober 2011 war sie zudem Ständige Vertreterin des damaligen bayerischen Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich . Seit 2011 ist Breit-Keßler die Ständige Vertreterin des amtierenden Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm. Breit-Keßler, die als Oberkirchenrätin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern im Kirchenkreis München und Oberbayern fungiert, ist die erste Frau, die in Bayern ein Amt als Oberkirchenrätin und Regionalbischöfin ausübt.
Susanne Breit-Keßler
Urheber: ELKB/Rost
2002 trat das Kirchliche Gleichstellungsgesetz in Bayern in Kraft, seitdem gibt es in den großen kirchlichen Einrichtungen Gleichstellungsbeauftragte. Artikel 11, Abschnitt Zwei in der Kirchenverfassung besagt unter anderem, dass "Männer und Frauen gleichwertige Glieder der Kirche Jesu Christi" sind und Frauen "unter Berücksichtigung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gefördert" werden. Die Frauengleichstellungsstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Aufgabe, Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern einzufordern, wie es in Artikel 11, Abschnitt Zwei der bayerischen Kirchenverfassung festgelegt ist.
Urheber: 2. Ökumenischer Kirchentag
Der Ökumenische Kirchentag 2010 (ÖKT) fand vom 12. bis 16. Mai in München statt. Dieser zweite ökumenische Kirchentag wurde veranstaltet vom Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zusammen mit Angehörigen anderer Konfessionen in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ und stand unter dem Leitwort „Damit Ihr Hoffnung habt“. Mehr als 160.000 Menschen nahmen daran teil, davon 130.000 Dauerteilnehmer und pro Tag jeweils etwa 11.000 Tagesteilnehmer. Die vier Hauptthemenschwerpunkte befassten sich mit der Verantwortung des Christen für die Welt, dem Miteinander in einer pluralistischen Gesellschaft, den anderen Religionen und Weltanschauungen sowie der Gemeinsamkeiten und Möglichkeiten der verschiedenen christlichen Konfessionen.
Logo des 2. Ökumenischen Kirchentages
Urheber: 2. Ökumenischer Kirchentag
Lizenz: Zitat von der Internetseite des ÖKT: "Hier finden Sie Logo und Web-Banner des 2. Ökumenischen Kirchentages in München. Sie können sie für Ihren Gemeindebrief, Ihr Faltblatt oder Ihre Internetseite frei verwenden."
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:OEKT2010Logo.PNG
Die letzte Änderung der Kirchenverfassung wurde von der Landessynode im Frühjahr 2011 beschlossen. Der Grundartikel wurde dabei ergänzt: Die evangelisch-lutherische Kirche "ist aus dem biblischen Gottesvolk Israel hervorgegangen und bezeugt mit der Heiligen Schrift dessen bleibende Erwählung". Neben dieser Verhältnisbestimmung war man sich einig, dass die konkreten Begegnungen mit Jüdinnen und Juden weiterhin mit Leben zu füllen seien. Man könne zu gegebener Zeit auch über eine ausführlichere Verhältnisbestimmung zu den Vertretern der jüdischen Kultusgemeinden nachdenken, die an anderer Stelle Eingang in die Kirchenverfassung beziehungsweise in weitere Kirchengesetze finden könne.
Urheber: Presseabteilung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Am 1. November 2011 hat Professor Heinrich Bedford-Strohm das Amt des bayerischen Landesbischofs angetreten. Bedford-Strohm hat zahlreiche Ämter inne, unter anderem ist er Mitglied im Rat der EKD, Mitglied der Ökumene-Kommission der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) und der Deutschen Bischofskonferenz sowie Mitherausgeber der Zeitschriften "zeitzeichen" und "chrismon".
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
Urheber: Presseabteilung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Lizenz: Es handelt sich um ein freies Pressebild.
Originaldatei: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:PR-Bild_Bedford-Strohm.jpg
Urheber: Johannes Minkus/ELKB
Als Mitglied der 15-köpfigen EKD-Delegation ist Landesbischof Bedford-Strohm zur Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) gereist, die vom 30. Oktober bis 8. November 2013 in Busan, Südkorea, stattgefunden hat. Ein großes Anliegen war es Bedford-Strohm, den ÖRK dabei zu bestärken, seine Rolle nicht in einer Fundamentalopposition gegen die Reichen zu verstehen, sondern den "konstruktiv-kritischen Dialog" mit Politikern und Wirtschaftsführern zu nutzen, "um nach gangbaren Wegen zu Lösungen zu suchen".
Landesbischof Bedford-Strohm als Redner in Busan
Urheber: Johannes Minkus/ELKB
Urheber: epv
„Aus unserer Sicht ist die Barmer Theologische Erklärung ein Glaubenszeugnis, welches das lutherische Bekenntnis aufgreift, aufs Neue bekennt und vertieft", betont Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in dem Schreiben. "Sie hat herausragende Bedeutung, weil sie im Geist evangelischer Freiheit gegen die Vereinnahmung durch totalitäre Mächte und Gewalten Stellung bezieht und uns einen Kompass mit auf den Weg gibt, der bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren hat.“
Geplant sei, so die Präsidentin der Landessynode, Annekathrin Preidel, den Grundartikel der Kirchenverfassung entsprechend zu ergänzen, ohne zugleich den Bekenntnisstand der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zu verändern.
Über die Dekanatssynoden und Pfarrkonferenzen sollen die Überlegungen zusammengetragen und an die Kirchenleitung weitergeben werden. Im Frühjahr 2017 wird die Landessynode über die Frage entscheiden, ob ein Hinweis auf die Barmer Theologischen Erklärung in den Grundartikel der Kirchenverfassung aufgenommen werden soll.
Titelbild des Themenheftes "Die Barmer Theologische Erklärung", hrausgegeben vom Evangelischen Presseverband
Urheber: epv
Urheber: ELKB/McK
Im Beisein zahlreicher Gäste verabschiedet die bayerische Landeskirche am 29. 10. den scheidenden Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und führt seinen Nachfolger, Landesbischof Christian Kopp, in sein Amt ein. Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel, die Präses der EKD Anna-Nicole Heinrich und andere sprechen Christian Kopp Segensworte zu. Der leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschland, Ralf Meister, überreicht ihm das Amtskreuz.
v.l.: Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel, Landesbischof Christian Kopp und Anna Nicole Heinrich, Präses der EKD
Urheber: ELKB/McK