Pressemitteilung vom 24.04.2020
Landesbischof begrüßt, dass ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste möglich sind
so der bayerische Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm in einer ersten Reaktion auf die entsprechende Ankündigung von Staatskanzleichef Florian Herrmann, dass ab 4. Mai unter strengen Auflagen öffentliche Gottesdienste wieder möglich sein würden.
„Gleichzeitig dürfen wir jedoch die Gefahr der Ansteckung nicht aus den Augen verlieren. Gerade für ältere Menschen kann eine Ansteckung gravierende gesundheitliche Folgen haben“, so der Landesbischof. Darum habe man im Landeskirchenrat in engem Austausch mit den Regionen ein detailliertes Schutzkonzept entwickelt, das sich derzeit noch in letzten Absprachen mit der Staatskanzlei befinde. „Wir werden die notwendigen Sicherheitsauflagen sehr gewissenhaft beachten“, so Bedford-Strohm weiter, „denn jeder, der einen Gottesdienst besucht, soll bestmöglich vor einer Corona-Ansteckung geschützt sein und sich sicher fühlen können“.
Der Landesbischof wies auch auf die weiterhin wichtige Bedeutung von Radio- und Fernsehgottesdiensten und neu entwickelten digitalen Gottesdienstformaten hin, die für viele Menschen die Möglichkeit eröffnen, Gottesdienste mitzufeiern, auch wenn sie nicht in die Kirche kommen könnten oder wollten.
An den Absprachen mit der Staatskanzlei in einer Videokonferenz am Mittwoch hatten von evangelischer Seite die Bayreuther Regionalbischöfin Dorothea Greiner und Dieter Breit, der Beauftragte der Landeskirche für die Beziehungen zu Landtag und Staatsregierung sowie für Europapolitik, teilgenommen.
24.04.2020
München, Johannes Minkus, Pressesprecher