Pressemitteilung vom 27.05.2020

Landeskirche beschließt Nachtragshaushalt

Hilfspaket für Diakonie und Tagungshäuser

Der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat mit Zustimmung des Landessynodalausschusses auf dem Weg einer Rechtsverordnung einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 beschlossen. „Die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise treffen uns hart. Doch gerade in dieser schwierigen Situation wollen wir aktiv gestalten und unterstützen. Darum haben wir einen Nachtragshaushalt aufgestellt“, so der landeskirchliche Finanzchef Erich Theodor Barzen.

Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel: „Die Corona-Pandemie stellt unsere Landeskirche vor große Herausforderungen. Dank der Vorsteuerung und der Haushaltsdisziplin in den vergangenen sechs Jahren sind wir in der Krise aber in der Lage, Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.“

Rahmendaten des Nachtragshaushalts:

Aufgrund der Coronakrise reduzieren sich die Erträge aus den Kirchensteuern von ursprünglich im November 2019 durch die Landessynode beschlossenen 791,6 Mio. Euro um 95,0 Mio. Euro auf jetzt 696,6 Mio. Euro. Auch die Finanzerträge aus Wertpapieren werden um 22,5 Mio. Euro geringer ausfallen als geplant. Gleichzeitig wird die Landeskirche 29,5 Mio. Euro mehr ausgeben, um kirchliche und diakonische Einrichtungen zu unterstützen, die in der Coronakrise erhebliche Einnahmeausfälle hinnehmen müssen. Kurzfristig eingespart werden können im laufenden Haushalt 12,4 Mio. Euro, auch durch die Verschiebung von Investitionen auf spätere Jahre. Die Landeskirche wird das Jahr 2020 mit einem Defizit von 131 Mio. Euro abschließen.

 

29,5 Mio. Euro Corona-Hilfen für Diakonie und kirchliche Einrichtungen:

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern stellt im Nachtragshaushalt rund 15 Mio. Euro für Zuwendungen, Kredite und Bürgschaften für diakonische Träger in Bayern zur Verfügung. Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo staatliche Corona-Unterstützungsleistungen nicht greifen oder nicht ausreichend sind. Mit den Mitteln soll der Betrieb von diakonischen Einrichtungen gesichert werden. Zusätzlichen Bedarf gibt es etwa im Bereich der Hilfe bei der Existenzsicherung für Alleinerziehende, Wohnungslose, Rentner, bei Schutzeinrichtungen für Kinder und Frauen, bei der Straffälligenhilfe, bei Hilfsprojekten wie Tafeln, Nachbarschaftshilfe und Besuchsdiensten.

Die Hilfen für die Diakonie sind Teil eines Unterstützungspakets von gut 29,5 Mio. Euro an Zuwendungen, sowie zusätzlichen Krediten und Bürgschaften im Nachtragshaushalt. Damit werden auch kirchliche Bildungs- und Tagungshäuser unterstützt, die durch das Kontaktverbot ihre Tätigkeit einstellen mussten und dadurch erhebliche Einnahmeverluste hinnehmen müssen.

 

Corona-Hilfe auch in den Partnerkirchen

„Auch in der Coronakrise ist es für uns selbstverständlich, dass wir nicht nur bei uns, sondern auch den Menschen in unseren weltweit 20 Partnerkirchen helfen,“ betont Oberkirchenrat Michael Martin. Als Soforthilfe stehen jeder Partnerkirche 5000 Euro zur Verfügung. Eine Spendenaktion des Partnerschaftszentrums Mission EineWelt habe bisher 165.000 Euro erbracht, die mit landeskirchlichen Mitteln auf 330.000 Euro verdoppelt werden.

 

Wie geht es weiter?

Die Coronakrise wird auch Auswirkungen haben auf die landeskirchlichen Haushalte der nächsten Jahre. „Entscheidungen über Einsparungen will der Landeskirchenrat verknüpfen mit den bisherigen inhaltlich-strategischen Entscheidungen, vor allem des Zukunftsprozesses ‚Profil und Konzentration‘“, betont Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Nun bewähre sich, dass man sich in den letzten Jahren intensiv mit notwendigen Veränderungen für eine ausstrahlungsstarke Kirche der Zukunft beschäftigt habe. In einer zusätzlich anberaumten Klausursitzung in Juni will sich der Landeskirchenrat ausführlich damit befassen, noch vor Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2021.

27.05.2020
München, Johannes Minkus, Pressesprecher

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