Pressemitteilung vom 25.03.2021
Präsenzgottesdienste an Ostern möglich
Zugleich bleiben Präsenzgottesdienste - im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - weiterhin uneingeschränkt zulässig.
Das ist das Ergebnis eines Gesprächs gestern Abend zwischen Vertretern der Staatsregierung, den beiden großen Kirchen und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden. Die Landeskirche war vertreten durch Regionalbischöfin Dorothea Greiner und Dieter Breit, dem Beauftragten der bayerischen Landeskirche für die Beziehungen zu Landtag und Staatsregierung.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: „Die Gemeinden haben gezeigt, dass sie mit der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste sehr umsichtig umgehen werden. Die evangelischen Kirchengemeinden werden viele digitale Angebote machen. Das alles wird dazu beitragen, dass die Hoffnungsbotschaft von Ostern viele Menschen erreichen wird. Wir haben diese Hoffnungsbotschaft selten so sehr gebraucht wie heute.“
Anders als an Weihnachten besteht keine generelle Anmeldepflicht für die Präsenzgottesdienste, jedoch bei Gottesdiensten, „bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäten führen, ist die Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung zulässig“.
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Regionen mit einer Inzidenz über 100 gilt auch für Gottesdienste – etwa für die Osternachtgottesdienste.
Der Landeskirchenrat empfiehlt, dass sich alle, die an Gottesdiensten (liturgisch, in Ensembles oder Sicherheitsteams) beteiligt sind, zuvor testen. Inzwischen einfach erhältliche Schnelltests können die Kirchengemeinden selbst kaufen, die Kosten dafür werden von der Landeskirche erstattet.
25.03.2021
München, Johannes Minkus, Pressesprecher