Pressemitteilung vom 23.07.2021
Oberkirchenrat i.R. Gerhard Grethlein verstorben
Von 1967 bis 1987 war Grethlein Mitglied des Landeskirchenrats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und stellvertretender Leiter des Landeskirchenamts in München.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: „Grethlein hat seine hohe juristische Fachkompetenz in den Dienst seiner Kirche gestellt und viele wichtige Projekte angestoßen. Aus seinem Wirken ist viel Segen erwachsen. Auch als Mensch war er in unserer Kirche hochgeschätzt. Wir nehmen Abschied von ihm in Trauer, aber auch mit großer Dankbarkeit.“
Der gebürtige Erlanger war nach Jurastudium und Promotion zunächst Staatsanwalt und Richter. 1967 wurde er zum Oberkirchenrat berufen und trat in den kirchlichen Dienst ein bis zu seinem Ruhestand Ende 1986. Schwerpunkte seiner Arbeit waren das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht, Personal- und Stellenplanung. Er bewirkte maßgeblich die Absicherung der Versorgung der öffentlich-rechtlich Beschäftigten der Landeskirche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Von 1987 bis Ende 1995 war Grethlein Mitglied des früheren bayerischen Senats, der zweiten Kammer neben dem Landtag. Für seine Verdienste wurde er 1981 mit dem bayerischen Verdienstorden, 1994 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Die Beerdigung findet statt am 10. August um 13 Uhr auf dem Altstädter Friedhof in Erlangen. Direkt im Anschluss an den Gedenkgottesdienst in der Martinsbühler Kirche (mit Platz für 25 Personen) findet die Urnenbeisetzung statt.
23.07.2021
München, Johannes Minkus, Pressesprecher