Pressemitteilung vom 17.01.2022

Übertritt zwischen evangelischen Kirchen in Bayern ist einfacher geworden

Kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich

Seit 1. Januar ist es für Kirchenglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher geworden, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Drei evangelische Kirchen in Bayern haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Damit ist der Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert. 

Will ein Kirchenglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, genügt eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Pfarrerin, dem Pfarrer der neuen Kirche. Ein Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche ist nicht mehr nötig.

Diese vereinfachte Form des Übertritts ist gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Voraussetzung ist nur eine Vereinbarung unter den Kirchen. 

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Kirchenglieder in 1.540 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat bundesweit 165.000 Mitglieder, davon in Bayern 8.500 in zehn Gemeinden, und zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören bundesweit rund 46.000 erwachsene Kirchenglieder, davon in Bayern 2.700 in 23 Gemeinden. 

Die drei Kirchen gehören zur „Leuenberger Kirchengemeinschaft“. Das bedeutet, dass sie grundlegende Überzeugungen teilen, miteinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen, sowie ihre Amtsträger gegenseitig anerkennen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen.

17.01.2022
München, Johannes Minkus, Pressesprecher

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