Pressemitteilung vom 18.01.2024
Bayerische Landeskirche ermutigt betroffene Personen sexualisierter Gewalt sich zu melden
Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ermutigt von sexualisierter Gewalt betroffene Personen sich zu melden, so der Leiter des Münchner Landeskirchenamts, Nikolaus Blum, im Vorfeld der Veröffentlichung der EKD-weiten ForuM-Aufarbeitungsstudie Ende Januar.
„Wir wollen, dass betroffene Personen sich uns mitteilen. In den vergangenen Jahren hat die Kirchenleitung immer wieder dazu aufgerufen und ermutigt, damit die Fälle sexualisierter Gewalt ans Licht kommen und das Thema nicht länger ein Tabu-Thema bleibt“, so Blum.
Sich mitzuteilen und über angetane sexualisierte Gewalt zu sprechen, erfordere von den betroffenen Personen sehr viel Mut und Kraftanstrengung, so Blum. In der Vergangenheit mussten die betroffenen Personen, die das Schweigen gebrochen haben, nicht selten erfahren, dass ihnen nicht geglaubt wurde, dass vielmehr sie selbst für das Geschehene verantwortlich gemacht und als Unruhestifter und Nestbeschmutzer einer vermeintlich heilen Welt bezeichnet wurden. Das hat sich geändert.
Die bayerische Landeskirche hat deshalb geschützte Räume geschaffen, in denen betroffene Personen sich öffnen können und Hilfe erfahren:
Bereits seit 24 Jahren (ab 1999) gibt es eine kirchliche Ansprechstelle der ELKB, an die sich betroffene Personen vertraulich wenden können – dort werden sie beraten und unterstützt, wenn sie weitere Schritte einleiten wollen. Im Rahmen der Beratung werden externe juristische Erstberatungen und stabilisierende Krisenintervention durch die ELKB finanziert. Die Mitarbeitenden der Fachstelle unterstützen zudem die Vermittlung von geeigneten Therapeuten und Beratungsstellen für eine längerfristige Begleitung.
Für betroffene Personen, die nicht mit Menschen aus der Kirche sprechen wollen, wurde eine externe (EKD-weite) Ansprechstelle eingerichtet: die unabhängige Anlaufstelle.help. Diese wurde und wird von der ELKB unterstützt. Eine Evaluation dieser Anlaufstelle hat ergeben, dass sie ein wichtiger Weg für Betroffene sein kann, sich mitzuteilen (https://www.ekd.de/evaluation-der-zentralen-anlaufstelle-help-76504.htm).
Von sexualisierter Gewalt betroffene Personen haben die Möglichkeit, Anerkennungsleistungen durch die Anerkennungskommission zu erhalten, wenn die Durchsetzung von Ansprüchen oder Schmerzensgeld gegen die verantwortliche Person nicht mehr möglich oder nicht zumutbar ist, etwa, weil der Täter bereits verstorben ist.
Individuelle Begleitung und Seelsorge
Betroffene Personen werden zum Teil auch längerfristig durch Mitglieder der Ansprechstelle begleitet. Die Ansprechstelle unterstützt sie auch auf der Suche nach längerfristiger seelsorglicher oder therapeutischer Begleitung z.B. in Wohnortnähe. Auf Wunsch ist es möglich, dass betroffene Personen auch Einzelgespräche mit Mitgliedern des Landeskirchenrats führen.
Jeder Antragsteller auf Anerkennungsleistungen erhält das Angebot, mit einem Mitglied der Anerkennungskommission oder der Kirchenleitung ein Einzelgespräch zu führen und in diesem Kontext neben einer finanziellen, auch eine persönliche Anerkennung zu erhalten. Auf Wunsch gibt es beispielsweise auch einen Besuch in dem betreffenden Heim oder ein Gespräch mit Heimleitungen.
Hinweis:
Personen, die im Raum der bayerischen Landeskirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, erhalten Hilfe bei der Ansprechstelle für Betroffene:
https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/ansprechstelle-fuer-betroffene/
Weitere Informationen über die ForuM-Aufarbeitungsstudie finden Sie hier:
18.01.2024
München, Johannes Minkus, Pressesprecher