Junge Frau auf einer Kinderfreizeit. Text: Stimm für Teamwork. Über 139.000 Ehrenamtliche in der evangelischen Kirche in Bayern. Kirche im Dorf, in der Stadt und in der Welt.

Bereit für die Kirchenvorstandswahl 2024? Gestalte die Zukunft deiner Gemeinde aktiv mit und erfahre, warum deine Stimme zählt! Mit einer Plakatkampagne wirbt die ELKB für die KIrchenvorstandswahl.

Bild: ELKB

Kirchenvorstandswahl am 20. Oktober

"Stimm für Kirche!"

Unter dem Motto „Stimm für Kirche!“ finden am 20. Oktober in rund 1.500 evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden die Kirchenvorstandswahlen statt. Alle evangelischen Kirchenmitglieder sind aufgerufen, die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher ihrer Gemeinde zu wählen.

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen auf Augenhöhe. In rund 1.500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden werden rund 8.500 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern neu gewählt. Fast 14.000 Menschen haben sich für eine Kandidatur bereit erklärt.

Bereit für die Kirchenvorstandswahl 2024? Gestalte die Zukunft deiner Gemeinde aktiv mit und erfahre, warum deine Stimme zählt! Der Film zur Wahl.

Zu den Aufgaben eines Kirchenvorstandes gehört es, bei der Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde mitzuwirken. Er ist an Personalentscheidungen beteiligt und überwacht den Haushalt. Er legt die Schwerpunkte der Gemeindearbeit fest, beispielsweise die Gewichtung der Kirchenmusik, der Jugendarbeit oder der diakonischen Arbeit vor Ort.

Aufgaben des Kirchenvorstands

Auch über Baumaßnahmen und die Nutzung kirchlicher Gebäude entscheidet er mit. Die evangelische Kirche hat ein demokratisches Kirchenverständnis. So wie die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher werden auch die anderen Gremien demokratisch gewählt. Damit gehört es zudem zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes, einzelne Mitglieder in die regionalen Kirchenparlamente, die Synoden, zu entsenden.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag ihr 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind, oder Kirchenmitglieder ab 16 Jahren Die Kirchenvorstandswahlen 2024 werden als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten - insgesamt 1,8 Millionen Menschen- haben per Post ihre Wahlunterlagen erhalten und können damit per Briefwahl oder am 20. Oktober im Wahllokal ihrer Kirchengemeinde ihre Stimmen abgeben.

10.10.2024
ELKB

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