Waren an der Ausarbeitung der Handreichung beteiligt: die Synodalen Norbert Roth und Christina Flauder sowie der theologische Referent der Landessynode, Ralf Frisch.
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Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
"Nehmt einander an...."
Bereits auf der Frühjahrssynode 2018 in Schwabach hatte die Landessynode eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst mit großer Mehrheit befürwortet. Dazu hatte sie eine Handreichung mit einer liturgischen Ordnung zur Durchführung der Segnung in Auftrag gegeben. Diese Handreichung liegt nun in gedruckter Form vor. Oberkirchenrat Michael Martin stellte sie auf der Synodaltagung in Bamberg der Landessynode vor.
Die Broschüre, die in Zusammenarbeit mit dem Gottesdienstinstitut entstanden ist, besteht aus zwei Teilen: aus einem umfangreichen Teil mit häufig gestellten Fragen und einem Liturgievorschlag für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Der Erklärungsteil soll Orientierung über die Stellung der Landeskirche zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geben, so Martin. So sind hier wichtige Texte aus dem Entscheidungsprozess zu finden, werden Fragen zum Unterschied zwischen Segnung und Trauung geklärt und wichtige Themen wie Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinden, Gewissensschutz und Rolle der Gemeinden behandelt.
Oberkirchenrat Michael Martin stellte die Handreichung der Synode vor.
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27.11.2019
ELKB
Für einen lösungsorientierten Dialog
Die Ordnung biete Pfarrerinnen, Pfarrern Kirchenmusikern und Paaren einen liturgischen Vorschlag für Segensfeiern, enthalte aber viel Spielräume für individuelle Gestaltung, so Martin. „Es braucht nicht für alles eine rechtliche Lösung. Gute Absprachen sind wichtig. Diese Handreichung kann und will nicht auf alle Fragen eine Antwort geben, die sich im Zusammenhang der Segnung homosexueller Paare stellen.“ Dies sei vielleicht der wichtigste Vieles könne und solle im geschwisterlichen Freiraum und im lösungsorientierten Dialog entschieden werden, so Martin. Er dankte „all jenen, die sich seit Jahren dafür engagieren, dass in unserer Kirche Ausgrenzung, Diskriminierung und Kriminalisierung homosexueller Menschen keinen Ort haben darf.“