Regionalbischof Kopp

Der Regionalbischof von München und Oberbayern, Christian Kopp

Bild: ELKB / Rost

Nach "Querdenker-Gottesdienst":

Regionalbischof Kopp sieht Religionsfreiheit missbraucht

Die Umdeutung einer Corona-Kundgebung auf der Münchner Theresienwiese als „Gottesdienst“ hat der Münchner Regionalbischof Christian Kopp scharf kritisiert.

Die Veranstalter hätten zu einer Kundgebung aus Trauer um Grundgesetz, Grundrechte und das Ende der Demokratie aufgerufen, nicht aber zu einem Gottesdienst eingeladen. In der Umdeklarierung sieht der Regionalbishof einen Missbrauch der Religionsfreiheit. Kopp: „Aus einer Kundgebung wird aber kein Gottesdienst, weil ein Pastor auf der Bühne betet.“ Am Sonntag war eine in München gegen die strengen Corona-Regeln gerichtete Demo der ,Querdenker‘ spontan zu einem Gottesdienst umfunktioniert worden. Damit wollten die Veranstalter offenbar die Teilnehmerbeschränkung umgehen – im aktuellen Teil-Lockdown sind Gottesdienste nämlich von Besucherobergrenzen ausgenommen.

Der Regionalbischof erklärte, Kirchengemeinden hielten sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes in ihren Gottesdiensten seit Beginn der Pandemie streng an alle Hygieneschutzregeln und bäten auch alle Besucher um deren Einhaltung. Aktuell gelte die Empfehlung, im Gottesdienst durchgängig Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auch im Freien. Tausende Ehrenamtliche sorgten in Bayern seit Monaten in Tausenden von Kirchen für Gottesdienste mit einem hervorragenden Hygienesicherheitskonzept. „Darum empört das Vorgehen auf der Theresienwiese viele unserer Ehren- und Hauptamtlichen.“

Kirchenrechtler: Versammlung kann nicht einfach als Gottesdienst deklariert werden

In einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) hatte auch Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) betont, eine Versammlung könne nicht einfach als Gottesdienst deklariert werden. „Ein solcher Anspruch muss hinreichend plausibilisiert werden“, so Heinig. Er räumte ein, dass es bei „Hybridformaten wie in München, teils Demo, teils Konzert, teils aber auch durch religiöse Sprache und Formen geprägt, zu schwierigen Abgrenzungsfragen kommt“. Allerdings sollte man jetzt in der Reaktion auf München nicht übertreiben: „Wer aus dem Missbrauch eines Freiheitsrechts sofort ableitet, dass das Freiheitsrecht gestrichen werd en soll, agiert populistisch und illiberal.“

Zugleich warnte der Juraprofessor die Kirchen und Religionsgemeinschaften davor, ihren Rechtsrahmen einfach auszuschöpfen und möglichst viele Veranstaltungen während der Corona-Beschränkungen im November durchzuführen.  „Wenn Religionsgemeinschaften ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden wollen, müssen sie sich freiwillig radikal begrenzen: auf Seelsorge, auf kleine und kurze geistliche Angebote, auf digitale Formate, auf den Schutz und die Begleitung der besonders Verletzlichen.“

05.11.2020
ELKB/epd