
Der Staat und die Gesellschaft bräuchten Kirchen als Institution.
Bild: ELKB/mck
100 Jahre Staatskirchenvertrag
Ein klares Bekenntnis zur Kirche
„Die Staatsleistungen sind gut angelegt, das Geld wird für einen wichtigen Zweck ausgegeben“, sagte der Ministerpräsident am Montagabend in der Münchner Allerheiligen Hofkirche vor geladenen Gästen aus Kirche und Politik. Der 1925 geschlossene und damit älteste Staatskirchenvertrag in Deutschland befürworte die Trennung von Kirche und Staat, lehne aber eine Gesellschaft ohne Kirche ab. „Neutral ist nicht egal“, betonte Söder. Der Staat und die Gesellschaft bräuchten Kirchen als Institution.
Anders als noch vor gut vier Wochen, als Söder die Kirchen kurz vor der Bundestagswahl im Februar für deren Kritik an den Unions-Plänen in der Asyldebatte heftig kritisiert hatte, schlug der Politiker diesmal versöhnliche Töne an. „Ich fühle mich - und ich hoffe, sie spüren das - der Kirche sehr verbunden“, sagte der Ministerpräsident und CSU-Chef. Er dankte den Verantwortlichen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) für „das Miteinander auf allen Gesprächsebenen“. Auch bei schwierigen Themen wie der Migration habe man immer Lösungen gefunden, es herrsche Respekt und Verständnis für die unterschiedlichen Aufgaben des jeweils anderen. Natürlich gebe es auch „Grenzbereiche“, aber „der sportliche Dialog gehört eben dazu“, attestierte der Ministerpräsident.
Auch der bayerische Landesbischof Christian Kopp schenkte dem Wahlkampfgetöse der vergangenen Wochen nur eine Randnotiz. Manchmal gebe es unterschiedliche Vorstellungen davon, was die Kirchen oder der Staat zu tun oder zu sagen hätten. „Aber das gehört dazu zu einer gewachsenen Beziehung und das halten wir gut aus“, sagte Kopp. Er dankte dem Ministerpräsidenten explizit für die „vertrauensvolle, verlässliche und wertschätzende Zusammenarbeit“. Das sei „ein Geben und ein Nehmen“, sagte der Landesbischof.
Die 100 Jahre des Staatskirchenvertrags seien eine „lange und erfüllte Zeit“, die Anlass zur Dankbarkeit gebe. Die Frage, die Kirchen wie Staat gleichermaßen beschäftigte, laute: „Was dient den Menschen?“ Kopp verwies darauf, dass die evangelische Kirche in Bayern „seit langer Zeit vieles“ bewirke, zum Beispiel in der Seelsorge, im Sozialen, der Demokratiebildung oder der Werteerziehung. Auch künftig wolle man einen Beitrag „zum Staatsziel Gemeinwohl“ leisten, betonte der Theologe.
Der 1925 verabschiedete Vertrag zwischen Freistaat und Landeskirche wurde parallel zum Konkordat zwischen Freistaat und der katholischen Kirche verhandelt und vom Landtag gemeinsam beschlossen. Er diente als Vorbild für später geschlossene Kirchenverträge, weil er erstmals nicht nur die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirche, sondern die Beziehungen zwischen Staat und Kirche umfassend regelte.
18.03.2025
epd/chb