Michael Bammessel

Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat nach Ansicht der Diakonie Bayern – trotz einiger positiver Ansätze – aber noch zu viele Hürden.

Bild: ELKB / PÖP

Diakonie Bayern

Zuwanderungspolitik erschwert Integration

Als „teils ängstlich und restriktiv“ hat Diakoniepräsident Michael Bammessel die deutsche Zuwanderungspolitik bezeichnet. Weitere Themen der Jahrespressekonferenz: Wohnungsnot und stationäre Pflege.

Auf der Jahrespressekonferenz der Diakonie Bayern am 5. März 2019 in Nürnberg sagte Diakonie-Präsident Michael Bammessel: „Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) enthält gute Ansätze – aber auch leider viele Hürden. Hier wünsche ich mir mehr Mut und weniger Halbherzigkeit.“

Das FEG, das sich momentan im parlamentarischen Verfahren befindet, soll eine verbindliche Regelung für die Zuwanderung in den bundesdeutschen Arbeitsmarkt ermöglichen. Damit werde, so Bammessel, auch eine alte Forderung der Diakonie und anderer Verbände aufgenommen. Er begrüße daher ausdrücklich, dass es zukünftig möglich sein solle, nicht nur EDV-Fachkräfte, sondern auch Pflegefachkräfte nach Deutschland zu holen. Die sollen zukünftig bereits zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen können, und nicht erst dann, wenn sie bereits einen Vertrag in der Tasche haben. „Solche Lösungen brauchen wir dringend. Denn wir werden der Fachkräfte-Lücke, die wir bereits jetzt in der Pflege spüren, nur begegnen können, wenn wir aus dem Ausland in großer Zahl Pflegekräfte nach Deutschland holen.“

Durch diese ängstliche und restriktive Politik wird die Integration vieler hier lebenden Menschen erschwert. Und wir schaden damit nicht nur diesen Menschen, sondern auch unserem Land.

Präsident des Diakonischen Werks Bayern, Michael Bammessel

Das FEG hat nach Ansicht der Diakonie Bayern – trotz einiger positiver Ansätze – aber noch zu viele Hürden. So müssen Ausbildungsplatzsuchende Sprachkenntnisse, eine Hochschulzugangsberechtigung sowie die Sicherung ihres Lebensunterhaltes in Höhe des BAFÖG-Satzes nachweisen können. Gleichzeitig ist ihnen jedoch jegliche Erwerbstätigkeit, etwa um den Lebensunterhalt  zu finanzieren, untersagt. Bammessel: „Mit anderen Worten: Sie müssen zu Hause Deutsch gelernt haben, das Abitur oder einen vergleichbaren Abschluss und wohlhabende Eltern haben.“ Der vorliegende Gesetzentwurf sei an vielen Stellen noch von der Angst geprägt, die „Tür zu weit aufzumachen.“

Ähnlich bewertet Bammessel das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“, mit dem der Zugang zum Arbeits- und Beschäftigungsmarkt für Menschen mit einer Duldung geregelt werden soll. Auch hier müssen die Betroffenen hohe Hürden überwinden. Dazu zählen Sprachkenntnisse und eine geklärte Identität sowie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 35 Stunden. „Wenn ein Mitarbeiter von uns nur mit 30 Stunden beschäftigt wird, weil er in der übrigen Zeit seine Sprachkenntnisse verbessen soll, hat er zukünftig keine Chance auf eine Beschäftigungsduldung mehr.“ Bammessel weiter: „Durch diese ängstliche und restriktive Politik wird die Integration vieler hier lebenden Menschen erschwert. Und wir schaden damit nicht nur diesen Menschen, sondern auch unserem Land.“

Um den Mangel an Wohnungen in Deutschland effektiv zu bekämpfen, fordert die Diakonie in Bayern die Einführung einer verbindlichen Förderquote für sozial geförderten Wohnraum. Wolfgang Janowsky, 2. Vorstand der Diakonie in Bayern, betonte in Nürnberg: „Damit kann kurzfristig Wohnraum auch für arme und sozial benachteiligte Menschen geschaffen werden.“ Zwar würden manche Kommunen – Janowsky nannte Nürnberg als Beispiel – bereits mit solchen Quoten arbeiten. Dies ist bislang in der Regel jedoch auf Grundstücke beschränkt, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. „Eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan unterbleibt häufig, um Investoren nicht zu verschrecken.“

Janowsky zufolge könnten mit einer entsprechen Förderquote die Lasten des sozialen Wohnungsbaus auf mehrere Schultern verteilt werden: „Die Förderung übernimmt der Staat, die Kommune modifiziert die Bebauungspläne und die Investoren nehmen eine geringfügig niedrigeren Zins in Kauf.“ Mit den bisherigen Maßnahmen jedenfalls, davon ist Janowsky überzeugt, wird sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weder rasch noch nachhaltig verbessern lassen.

Negative Folgen für die Pflege im Freistaat können sich nach Ansicht von Sandra Schuhmann, Fachvorständin der Diakonie Bayern, aus dem Pflegestärkungsgesetz und der darin vorgesehenen Personalbemessungsgrenze in der stationären Altenpflege ergeben. Schuhmann: „Die Personalquote in Bayern gehört zu den besten in Deutschland. Sollte die geplante Personalbemessungsgrenze unter der Quote in Bayern liegen, wird das Pflegestärkungsgesetz für uns zum Bumerang.“ Denn, so die Befürchtung der Diakonie, die Kostenträger werden diese Personalbemessungsgrenze als Grundlage für die Kostenverhandlungen nutzen. „Dies könnte zur Folge haben, dass unsere Personalquote, die zwar besser als in anderen Bundesländern, aber noch lange nicht optimal ist, nicht mehr zu finanzieren ist.“ Damit würde das Pflegestärkungsgesetz im Freistaat keine Stärkung der Pflege, sondern das genaue Gegenteil erreichen.

Die Personalbemessungsgrenze wird noch bis 30. Juni 2020 von der Universität Bremen erhoben. Sie soll wissenschaftlich valide Daten darüber liefen, wie hoch die Personalausstattung in der Pflege mindestens sein muss. Da die Personalquote in der stationären Altenhilfe jeweils von den Bundesländern geregelt wird, kommt es hier zu großen regionalen Unterschieden. So pflegt – statistisch gesehen – eine Pflegekraft in Brandenburg 30 Prozent mehr Bewohner und Bewohnerinnen als der Kollege bzw. die Kollegin in Bayern.

05.03.2019
Diakonie Bayern