Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und die bayerische Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner äußern sich in einer gemeinsamen Videobotschaft kritisch.

Flüchtlingsschutz

„Die Flucht nach Europa darf nicht im Alptraum enden!“

Mit Kritik haben die Diakonie Bayern sowie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern auf die geplante Reform des europäischen Asylrechts und das geplante „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) sowie die bevorstehende Verabschiedung der Krisen- und Instrumentalisierungsverordnung reagiert.

Zwar befürworte man eine Überarbeitung der geltenden Praxis, so Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und die bayerische Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner in einer gemeinsamen Videobotschaft. Die humanitären Grundsätze des Asylrechts dürften jedoch nicht angetastet werden.

Beide begrüßen die Intention der EU, die Folgen der Flucht- und Migrationsbewegungen innerhalb Europas solidarischer als bislang zu verteilen. Die Länder an den Außengrenzen seien bislang oftmals mit der Unterbringung und der Versorgung der Geflüchteten allein gelassen. Es sei gut, wenn jetzt alle Länder einen Beitrag leisten müssten. Allerdings müsse auch in Zukunft sichergestellt sein, dass alle Geflüchteten in der gesamten EU einen Zugang zu fairen, und rechtsstaatlichen Asylverfahren haben.

Keine Rücknahme von Standards durch Einführung verpflichtender Grenzverfahren

Eine Absage erteilten Landesbischof und Diakoniepräsidentin der Rücknahme von Standards durch die Einführung verpflichtender Grenzverfahren und der damit einhergehenden haftähnlichen Unterbringung. „Einfacher und schneller – das klingt verlockend“, so Diakoniepräsidentin Weingärtner. „Damit geht aber immer die Gefahr einher, dass Standards abgesenkt werden. Das darf nicht passieren.“ „In den letzten Jahren waren wir immer wieder geschockt von der Unterbringung Geflüchteter an den Außengrenzen der Europäischen Union,“ so Bedford-Strohm. Eine Inhaftierung bzw. eine haftähnliche Unterbringung von Schutzsuchenden, insbesondere von Kindern sowie Familien bis zum Abschluss des jeweiligen Asylverfahrens dürfe es darum nicht geben. „So etwas schlägt den europäischen Werten ins Gesicht.“

Dies gelte auch für die geplante „Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“, mit der auf kurzfristig massiv ansteigende Flüchtlingszahlen (wie zuletzt im Jahr 2015) reagiert werden soll. Sie ermöglicht dann die Verzögerungen von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren für (fast) alle Gruppen von Geflüchteten sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards.

"Integration kann gelingen"

Übereinstimmend fordern Kirche und Diakone hingegen eine veränderte Grundhaltung gegenüber Geflüchteten. „Integration kann gelingen“, so Weingärtner. Das habe man im Fall der Geflüchteten aus der Ukraine gesehen. „Wir sollten eher auf die Chancen sehen, die mit der Migration verbunden sind und weniger auf die vermeintlichen Risiken“, ergänzt der Landesbischof. „Migration kann gelingen, wenn Menschen beispielsweise Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.“ Dann könnten sie ihm zufolge ihren Beitrag leisten, die Probleme, die gerade durch den Arbeitskräftemangel entstünden, zu lösen.

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem GEAS

GEAS ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem, das gerade reformiert wird. Am 8. Juni 2023 hat sich der EU-Rat, also die Innenminister*innen der EU-Mitgliedsstaaten, auf entsprechende Pläne geeinigt. In den nächsten Monaten sollen diese dann im Trilog-Verfahren – also zwischen Rat, Kommission und Parlament – verhandelt und beschlossen werden.

01.08.2023
ELKB/Diakonie Bayern

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