Den gegenwärtigen Debatten um den assistierten Suizid können christliche Einrichtungen nicht ausweichen.
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Beihilfe zum Suizid
Der Ausknopf als Ausweg?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu §217 StGB vom Februar 2020 das „Recht auf selbst bestimmtes Sterben“ betont: Jeder Mensch dürfe seinem Leben selbst ein Ende setzen und der Staat dürfe nicht verhindern, dass er dabei Hilfe in Anspruch nimmt. Damit braucht es eine neue gesetzliche Regelung des assistierten Suizides. Es ist absehbar, dass diese den ärztlich assistierten Suizid ermöglichen wird. Was daraus für kirchliche und diakonische Einrichtungen folgt und wie sich Mitarbeitende in Gesundheitsberufen und Seelsorge zu diesem Thema positionieren können, wird weiterhin kontrovers diskutiert.
Das Evangelische Dekanat und das Bezirkskrankenhaus Kempten laden alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich dazu ein mitzudebattieren. Prof. Manzeschke, Prof. für Ethik und Anthropologie, wird in seinem Vortrag die ethischen Aspekte des assistierten Suizids erörtern. Im Anschluss daran werden in einer Podiumsdiskussion verschiedene Sichtweisen und Problemstellungen dargelegt, bevor alle Anwesenden mitdiskutieren können.
Die Landessynode hat auf ihrer letzten Synode zum Thema "Assistierter Suizid" ein Positionspapier. Darin betont die Kirchenleitung: "Jedes Leben ist zu schützen. Es muss deshalb ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein und bleiben, Menschen, die ihr Leben beenden zu müssen meinen, beizustehen und ihnen Wege zur Bejahung des Lebens aufzuzeigen.
Das Recht auf Selbstbestimmung jedes Menschen ist zu schützen – auch im Blick auf die Selbstbestimmung im Sterben, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgibt."
04.05.2023
ELKB