Pressemitteilung vom 23.11.2022
Herbsttagung der Landessynode beendet. Haushalt für 2023 beschlossen.
Mit zahlreichen Beschlüssen ist heute die Herbsttagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) in Amberg zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt der Beratungen der 108 Synodalen stand der Haushalt der Landeskirche für 2023, der mit Erträgen in Höhe von 979,7 Mio. Euro und Aufwendungen in Höhe von 948 Mio. Euro verabschiedet wurde. Mehr als die Hälfte, 481,8 Mio. Euro, sind für den Pfarrdienst und das Leben in den Gemeinden bestimmt. Auch hat die Synode ein Energiehilfepaket in Höhe von 13 Mio. Euro geschnürt: 5 Mio. Euro können an Gemeinden und Einrichtungen ausgezahlt werden, die infolge der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weitere 5 Mio. Euro stehen für energetische Sanierungsmaßnahmen und 3 Mio. Euro für Kredite an Diakonische Werke zur Verfügung.
Die Synode hat sich auch mit organisatorischen und Strukturfragen beschäftigt. So wurde beschlossen, die Amtszeit des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin von zwölf auf zehn Jahre zu verkürzen – analog zur Amtszeit der Oberkirchenräte und -rätinnen. Grünes Licht gab die Synode für einen Prozess, in dem in den nächsten Jahren die Dekanatsstrukturen überprüft und neu gegliedert werden sollen. Auch eine Reduzierung der Zahl der Kirchenkreise soll angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen geprüft werden.
Zum Abschluss gebracht wurde auch die jahrelange Diskussion über den Umgang mit den „Zwangsstellenteilern“ im Pfarrdienst. Als „Zeichen der Anerkennung“ hat die Synode eine Zahlung in Höhe von 40.000 Euro pro Person im höheren und 30.000 Euro pro Person im gehobenen Dienst beschlossen. Zwischen 1984 und 2009 gab es deutlich mehr Bewerber für den Pfarrberuf als Stellen. Weil die Landeskirche möglichst viele geeignete Theologinnen und Theologen in den Pfarrdienst übernehmen wollte, bekamen Pfarrerehepaare in diesen Jahren beim Berufseinstieg regelmäßig zusammen nur eine ganze Stelle, auch wenn sie mehr arbeiten wollten.
In seinem Bericht vor der Synode hat der synodale Unterausschuss zur Medizinethik zum Thema assistierter Suizid Stellung genommen. Demnach dürfe niemand, der für sein Leben keine Perspektive mehr sehe, im Stich gelassen werden, denn christliche Nächstenliebe verurteile nicht. Es gehe darum, Menschen in der Situation ihres Sterbewunsches beizustehen, ihnen Zeit und Raum für Klärungen und Alternativen anzubieten – aber eine „freiverantwortlich selbstbestimmte Entscheidung“ über das „es ist genug“ letztlich zu respektieren.
Im Rahmen einer „Aktuellen Stunde“ hat die Landessynode an die Situation bedrängter Christen weltweit erinnert. Zu den Ländern, in denen Christen bedrängt oder regelrecht verfolgt würden, gehörten unter anderem Nigeria oder Nordkorea. Es wurde vorgeschlagen, dass künftig regelmäßig bei den Tagungen der Landessynode über bedrängte Christen berichtet werden soll.
Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 26. bis 30. März 2023 in München statt. Dort steht am 27. März die Wahl des neuen Landesbischofs bzw. der neuen Landesbischöfin auf der Tagesordnung.
23.11.2022
Amberg, München, Michael Mädler, Stellv. Pressesprecher